Kinder im Gottesdienst

Von 2004 bis 2009 habe ich Weiterbildungen für Kindergottesdienst-Mitarbeiter(innen) und Kirchvorsteher(innen) angeboten. Unter dem folgenden Konzept wurden die Seminare mit Gespräch und praktischen Beispielen gestaltet.

Biblisches und Grundsätzliches

  • Geschichte Jesu beginnt als Kind (Luk. 2). Jesus segnet Kinder (Mark. 10). Er stellt sie den Jüngern als Vorbild hin (Mat. 18, 1-4) und identifiziert sich mit ihnen (Mat. 18, 5-6). Er wird zornig, weil Kinder abgewiesen werden (Mark. 10, 14). Er nimmt die Kinder in Schutz, die im Tempel Hosianna schreien (Mat. 21, 15-16).
  • Gegenüber Gott sind wir Kinder: Wir rufen Abba, lieber Vater (Römer 8, 14-17).
    Jesus sagt: Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder… (Mark. 10, 15).
  • Durch die Taufe sind wir mit Jesus verbunden, vollwertige Glieder der Kirche, begnadigte Sünder, fähig zum Glauben. Das gilt auch für Kinder.
  • Kinder gehören mit geistig Behinderten, Schwerhörigen, Ausländern, Altersdementen, aber auch „Ahnungslosen“ zu der großen Gruppe von Menschen, die dem Gottesdienst nicht vorwiegend mit dem Verstand folgen, sondern für die Atmosphäre, Riten, Symbole, Bilder und Musik wichtig sind.
  • Was Kinder anspricht, spricht meist auch Erwachsene an.
  • Kind ist nicht gleich Kind. Unterschiedliche Charaktere, wechselnde Stimmungen müssen Beachtung finden.
  • Kinder, die beteiligt sind, störend wenig oder nicht.
  • Beteiligung und Bewegung

  • „Ich bin da und werde wahrgenommen.“ Winken, nach vorn kommen, Namen nennen.
  • „Ich darf nahe bei Gott sein.“ Zum Gebet an den Altar treten, Steine zum Kreuz legen, bei einer Taufe am Taufstein stehen, ein Bild aus der Nähe betrachten, den Altar schmücken, Kerzen anzünden bzw. auslöschen.
  • „Ich darf meinen Glauben zeigen.“ Blumen als Dankgebet, Bewegungen zum Vaterunser und zum Credo, biblische Geschichte während der Predigt malen.
  • „Ich darf mittun.“ Geld sammeln, nach vorn bringen, hinterher zählen, etwas verteilen (Liedblätter, Weinbeeren, Bilder), etwas herbei tragen, etwas suchen, lesen, singen; Symbole hochhalten oder zeigen.
  • „Ich darf mich bewegen.“ Einzug und Auszug, Opferumgang, Klatschen.
  • „Ich darf etwas anschauen.“ Dia oder Bild zum Evangelium, die Kirche als Bilderbuch, biblische Bücher oder Karten.


Singen und Musizieren
  • Vorsingen – nachsingen – wiederholen. Lieder mit Refrain. Kanon. Singspruch.
  • Bewegungen zu Liedern, Rhythmus klatschen oder klopfen.
  • Mit Schlagwerk das Singen begleiten.
  • Singen im Gehen, mit Aufstehen, Stampfen, Klatschen.
  • Segenslied mit Handauflegung.


Taufe und Taufgedächtnis
  • Taufstein schmücken, Wasser eingießen, Wasser fühlen
  • Am Taufstein zuschauen
  • Singen: Ich bin getauft

Beim Taufgedächtnis (durch Taufbesuchsdienst einladen, Tauftag feiern):

  • Namen sagen, rufen, raten…
  • Kreuz auf Stirn zeichnen (mit Wasser)
  • Kleine Kerze an der Taufkerze entzünden
  • Geschenk: Bild, Heft, Päckchen, „Jugendfreund“, „Benjamin“, evtl. auch wählen lassen


Abendmahl

Wenn Kinder das Abendmahl (noch) nicht empfangen dürfen, können sie beteiligt werden, indem sie bei der Vorbereitung des Altars helfen oder zumindest den Altar aus der Nähe anschauen. Sie werden einbezogen in den Friedensgruß vor der Ausspendung, gehen mit nach vorn und werden gesegnet. Manche Kinder empfangen den Segen mit Dank und Freude, andere empfinden Benachteiligung, weil sie „nichts“ bekommen, nur Segen.

Umstritten ist, dass Eltern die Hostie mit ihrem Kind teilen.
Umstritten ist es auch, den Kleinen vor dem Gang in den Altarraum ein Stück Obst oder Keks zu reichen.
Wenn Kinder zum Abendmahlsempfang zugelassen sind (nach Beschluss des Kirchenvorstands, entsprechend landeskirchlicher Ordnung, etwa ab 7. Lebensjahr und nach Abendmahlsunterweisung), sollen sie in Begleitung der Eltern oder anderer Vertrauenspersonen nach vorn gehen. Wo auch Traubensaft gespendet wird, sollten Kinder in der betreffenden Gruppe empfangen. Empfohlen wird, sich beim abschließenden Friedenswort an den Händen zu fassen.

In manchen Gemeinden wird nach Abschluss der Abendmahlsunterweisung, in die auch die Eltern einbezogen werden, die erste Abendmahlsfeier festlich gestaltet (vgl. die katholische Erstkommunion).